Was Gegenstand des Gesprächs sein kann
Der folgende Rahmen beschreibt mögliche Prüffelder. Der verbindliche Kriterienkatalog und die Zuständigkeiten sind betrieblich zu bestätigen; ein bereits durchgeführtes Audit wird damit nicht behauptet.
- Identität des Unternehmens und verantwortliche Kontaktperson
- Relevante Registrierungen und produktbezogene Bewilligungen
- Anbau-, Herkunfts- und Produktinformationen
- Chargenidentifikation und relevante echte Laborunterlagen
- Kommerzielle Eignung und besprochene Angebotsbedingungen
Prüfung ist kein Gütesiegel
Eine interne Prüfung ist keine unabhängige Zertifizierung und keine behördliche Zulassung. Sie beweist nicht pauschal die Rechtskonformität aller Produkte. Aufnahme, Verkauf oder Nachfrage werden dadurch nicht garantiert.
Unterlagen müssen zusammenpassen
Die Zuordnung von Betrieb, Produkt, Charge und untersuchter Probe ist entscheidend. Unklare oder fehlende Angaben müssen vor einer möglichen Freigabe geklärt werden. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom konkreten Produkt und Verwendungszweck ab.
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