Zuerst den untersuchten Ausgangszustand festhalten
Fordere den vollständigen Bericht mit gültiger Version und Anhängen an. Notiere Probenkennung, Chargenreferenz, Probenahmedatum und die Beschreibung des untersuchten Materials. Halte getrennt fest, was der Bericht ausdrücklich nennt und was der Lieferant ergänzend erklärt. Ein Analysedatum allein beschreibt weder die vorherige Lagerung noch den Zeitpunkt einer späteren Verarbeitung.
Schreibe die aktuelle Frage auf: Möchtest du eine Zusammensetzung vergleichen, eine vereinbarte Spezifikation beurteilen oder einen Einkauf vorbereiten? Prüfe, ob die untersuchten Parameter diese Frage überhaupt betreffen. Ein Cannabinoidergebnis deckt nicht automatisch andere Eigenschaften ab. Die zeitliche Zuordnung ergänzt das Lesen des Befunds; sie ersetzt weder fehlende Parameter noch eine fachliche Bewertung.
Probenbezug und Aussagegrenzen im Laborbericht prüfen ↗Lagerung und Transport seit der Probenahme nachvollziehen
Bitte um eine zeitliche Übersicht: Wo befand sich die betroffene Menge, in welchen Gebinden und unter welchen dokumentierten Bedingungen? Erfasse bekannte Transportabschnitte, Öffnungen, Umpackungen und gemeldete Abweichungen. Vermerke vorhandene Aufzeichnungen mit ihrer Referenz. Fehlende Angaben bleiben ausdrücklich unbekannt; ein vermuteter Verlauf wird nicht nachträglich als Tatsache eingetragen.
Der Eurachem-Qualitätsleitfaden betont den Erhalt von Identität und Integrität bei der Handhabung von Proben. Für die Beschaffung leiten wir daraus die redaktionelle Frage ab, ob der Weg zwischen untersuchtem Material und heutiger Ware nachvollziehbar ist. Daraus folgt keine allgemeine Lageranweisung für Cannabisprodukte. Ob konkrete Bedingungen eine bestimmte Eigenschaft beeinflussen, muss für Matrix, Parameter und Zeitraum fachlich geklärt werden.
Verarbeitungsschritte als eigene Prüffragen behandeln
Erfasse Trocknung, Zerkleinerung, Mischung, Extraktion oder andere dokumentierte Schritte mit Datum, Ausgangsmaterial, entstandener Menge und verantwortlicher Stelle. Diese Beispiele sind Fragen für dein Protokoll, kein Nachweis, dass eine bestimmte Änderung stattgefunden hat. Unterscheide eine reine Änderung der Verpackung von einem Schritt, der ein anderes Material oder eine neue Zusammensetzung erzeugt.
Ein Bericht über Ausgangsblüten wird nicht allein durch Beifügen zur Analyse eines daraus hergestellten Extrakts. Bitte Lieferant und Labor zu erklären, welche Aussage auf das heutige Material übertragbar ist und welche nicht belegt wird. Rechne fehlende Werte nicht mit einem selbst gewählten Verarbeitungsfaktor hoch. Wenn verschiedene Mengen zusammengeführt wurden, muss auch deren Herkunft und Zuordnung nachvollziehbar bleiben.
Produkt und Charge nachvollziehbar zuordnen ↗Gleiche Chargennummer bedeutet nicht automatisch gleiche Aussagegrundlage
Ein Code hilft bei der Zuordnung, erzählt aber nicht die gesamte Materialgeschichte. Stelle die dokumentierte Menge zum Zeitpunkt der Probenahme der heute angebotenen Menge gegenüber. Kläre Teilmengen, neue Verpackungseinheiten und die Verbindung zwischen alten und neuen Kennungen. Wenn die Historie Lücken aufweist, beschreibe die Lücke konkret, statt die Übereinstimmung aus dem Etikett abzuleiten.
Ein Bericht kann weiterhin die damals untersuchte Probe dokumentieren, während die Übertragung auf die heutige Ware offen bleibt. Ebenso macht ein älteres Datum einen Befund nicht für jede Fragestellung automatisch unbrauchbar. Dieser Leitfaden legt bewusst keine pauschale Gültigkeitsdauer fest. Verlangt ein Vertrag oder eine einschlägige produktbezogene Regel bestimmte Nachweise, müssen diese gesondert geprüft werden.
Die offene Frage vor einer weiteren Untersuchung formulieren
Beschreibe, welche Eigenschaft für die Entscheidung noch nicht ausreichend belegt ist. Bitte die zuständige Fachperson um eine begründete Einschätzung zum heutigen Material und zum vorhandenen Bericht. Als nächster Schritt kann eine ergänzende Dokumentation, eine Erklärung des Labors oder eine gezielt vereinbarte Untersuchung infrage kommen. Das Protokoll selbst entscheidet nicht, welcher Weg ausreicht.
Soll neues Material untersucht werden, kläre zuerst, welche Menge die Probe vertreten soll. Eine vorhandene Rückstellprobe ist nicht automatisch ein Abbild später veränderter Ware. Vereinbare Entnahme, Annahme, Parameter, Methode und Bewertungsgrundlage, bevor du Material versendest. Unterscheide die Messung einer Eigenschaft von der rechtlichen Einordnung: In der Schweiz hängen Anforderungen und Zuständigkeiten von Produktkategorie und Verwendungszweck ab; eine Analyse erteilt keine allgemeine Verkaufsfreigabe.
Klären, welche Menge eine Probe vertreten soll ↗Dein Änderungsprotokoll für Lieferant und Labor
Fülle pro Vorgang ein Protokoll aus. Stelle den Ausgangszustand dem aktuellen Zustand gegenüber und trage jeden relevanten Schritt mit Belegreferenz ein. Bei mehreren Verarbeitungsschritten oder Teilmengen kannst du weitere Vorgänge in deiner eigenen Dokumentation anlegen. Kennzeichne Aussagen des Lieferanten als solche und halte fest, wer die offene Frage fachlich klären soll.
Dokumentiere die Antwort mit Datum, Verantwortlichkeit und verbleibenden Einschränkungen. «Keine Information erhalten» ist ein offener Punkt, keine Bestätigung unveränderter Qualität. Die Tabelle lässt sich lokal ausfüllen und als Text kopieren; sie sendet nichts und speichert Eingaben nicht automatisch. Sichere den Inhalt vor dem Verlassen der Seite. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Grundlage für Rückfragen, keine automatische Freigabe oder Zusage zur Verkehrsfähigkeit.
Eine gezielte Laboranfrage vorbereiten ↗Redaktionelle Arbeitshilfe, keine automatische Freigabe. Nur lokal im Browser, ohne Übermittlung oder automatisches Speichern. Sichere deine Angaben vor dem Verlassen der Seite. Auf kleinen Displays lässt sich die Tabelle seitlich scrollen.
| Prüffeld | Dokumentierter Ausgangszustand | Aktueller Zustand / Änderung | Beleg / offene Frage / Klärung |
|---|---|---|---|
| Berichtsnummer, Version und Probenkennung | |||
| Chargenkennung und zugeordnete Menge | |||
| Probenahmedatum und untersuchter Zustand | |||
| Heute angebotene Produktart und Menge | |||
| Lagerung und Transport: Zeitraum und Bedingungen | |||
| Verpackung, Öffnung oder Umpackung: Datum | |||
| Verarbeitung oder Mischung: Datum, Material und Menge | |||
| Möglicherweise betroffene Eigenschaft: offene Prüffrage | |||
| Zuständige Person und vereinbarter nächster Schritt | |||
| Antwort, Belegreferenz, Datum und verbleibende Einschränkung |
FAQ
Hat jeder Cannabis-Laborbericht ein allgemeines Ablaufdatum?
Dieser Leitfaden nennt keine universelle Frist. Zu prüfen sind der dokumentierte Untersuchungszustand, die heutige Fragestellung und gegebenenfalls konkrete vertragliche oder produktbezogene Anforderungen. Das Alter allein beantwortet diese Prüfung nicht.
Muss nach jeder Umpackung neu analysiert werden?
Eine pauschale Pflicht wird hier nicht behauptet. Dokumentiere den Schritt und kläre, ob Identität, Zustand oder die für deine Entscheidung relevante Eigenschaft betroffen sein könnten. Die erforderliche Massnahme wird mit den zuständigen Fachpersonen festgelegt.
Redaktionelle Orientierung; keine individuelle Rechtsberatung, Laborleistung oder Produktfreigabe. Eine fachliche Prüfung durch ein externes Labor wird nicht behauptet.
Quellen & Einordnung
Quellen geprüft am .
- Quellenstand: 5. November 2026. Eurachem behandelt Probenahme, Probenintegrität und Handhabung; die Schweizer Vollzugshilfe dient der produktbezogenen Einordnung. Daraus werden keine universelle Berichtsgültigkeit, Lagerfrist oder Pflicht zur Wiederholungsanalyse abgeleitet. Ablauf und Änderungsprotokoll sind eigene redaktionelle Arbeitshilfen, keine validierte Prüfanweisung, Rechtsberatung oder Produktfreigabe.
- V. Barwick and K. C. Tsimillis (Eds), Eurachem/CITAC: Guide to Quality in Analytical Chemistry: An Aid to Accreditation. Fourth edition, 2026, sections 18–19.
- Eurachem / EUROLAB / CITAC / Nordtest / AMC: Measurement uncertainty arising from sampling: a guide to methods and approaches. Second edition, 2019, with published errata.
- Swissmedic / FOPH / FSVO: Products containing cannabidiol (CBD) and other cannabinoids that are not subject to narcotics legislation – Overview and implementation guide. Version 8.0, 1 May 2025.